Zur Beleuchtung der Währungsfrage - Heinrich Oldenburg

'Toward a clarification of the currency question', Staatswirthschaftlichen Abhandlungen, 2 (1881–82), pp. 198–215. On a bimetallist bump in Germany's adoption of the gold currency.

Submitted by Noa Rodman on August 15, 2016

Engels to Bernstein

Mr. Bank President (Hermann von) Dechend imagines it possible by means of the double standard to pay off Germany’s debts abroad in bad silver instead of full-valued gold, and thus avert every gold crisis, which would certainly be very convenient for the Reichsbank [Federal Bank] if it would only work. But the only upshot of the whole thing is that Mr. Dechend himself demonstrates that he is totally incompetent to be bank president and belongs much rather on the school bench than on the Reichsbank.

https://www.marxists.org/archive/marx/works/1882/letters/82_03_10.htm

There's not much known on Heinrich Oldenburg:

Heinrich Oldenburg (1842- >1920), ursprünglich im LADAV und in der Buchdruckerbewegung tätig, Ende der 1870er Jahre als Autor zu ökonomischen Themen in Hochbergs Zeitschriften deutlich unter dem Einfluß von Marx.

He signed his articles as "H.O-g" or "H.O.": A 1880 article on Marx's theory of value is online in the journal Jahrbuch für Sozialwissenschaft und Sozialpolitik:
https://archive.org/stream/jahrbuchfrsozia00unkngoog#page/n7/mode/2up

For the present article from Staatswirthschaftlichen Abhandlungen, see the attached file for easier reading (the following OCR is not perfect). This journal was a precursor to the famous Die Neue Zeit (index available, if anyone wants).

i.
In unserer Zeit treten die wirthschaftlichcn Gegensätze immer schärfer hervor, und die wirthschaftlichcn Streitfragen verlangen demgemäss auch um so lauter ihre Lösung. Wie stark dieser Zug der Zeit ist, haben wir bei dem in und ausser dem Reichstage geführten Kampf um den Zolltarif gesehen, wo sich „Schutzzöllner“ und „Freihändler“ erbittert gegenüber standen — ein Kampf, der die politischen Gegensätze dort, wo sie vorhanden, ausglich, und sie dort schuf, wo sie vorher nicht bestanden. Die Erbitterung, mit der diese wirtschaftlichen Intcressenkämpfe geführt werden, entspringt aus der Bedeutung der wirthschaftlichcn Fragen für die Allgemeinheit, und deshalb werden auch Alle, die sich am öffentlichen Leben betheiligen, gezwungen, Stellung zu ihnen zu nehmen.

Eine solche die gesammten Kulturländer bewegende Streit- oder richtiger Intcressenfragc ist auch die Währungsfrage oder der Kampf zwischen den Anhängern der Goldwährung, den Monometallisten , und den Anhängern der vertragsmässigen Doppelwährung, den Bimetallisten. Der Grund dieses Streites ist die vor einigen Jahren eingetretene Werthverringerung des Silbers.

Nachdem das Silber Jahrhunderte lang in den meisten Handelsstaaten entweder ausschliesslich oder doch als gleichberechtigt mit dem Golde als Geld fungirte, musste es selbstverständlich eine Erschütterung geben, als im deutschen Reich, einem der bedeutendste« Handelsstaaten, das weisse Metall vom Throne gestossen und das gelbe Metall als alleiniger König Mammon proklamirt wurde. Dies übte einen Rückschlag auf alle anderen Länder aus. Unter Anderm stellte der aus Belgien, Frankreich, Italien und der Schweiz bestehende „lateinische Münzbund“ die Silberausprägungcn ganz ein, um nicht van dem in Deutschland demonetisirten Silber üUcrscUwcmmt zu werden. Hierdurch wurde der in jenen Staaten gesetzliche Biinctallismus arg erschüttert; denn das Verbot der Silberausprägung ist als der erste Schritt zur Goldwährung anzusehen. Diese Maassregeln wirkten auf den Silbermarkt um so mehr ein, als gleichzeitig die Silberausfuhr nach Indien ins Stocken gerieth und somit dem so wie so schon überfüllten Silbermarkt ein wichtiger Abfluss verloren ging. Hierzu kam noch eine bedeutende Ueberproduktion des Silbers. Nach der von Prof. Neumaun-Spallart auf Gruiul der Berechnungen Prof. Soetbeer's gemachten Zusammenstellung („Uebersichten iibor Produktion, Verkehr und Handel in der Weltwirtschaft“, 2. Jahrg.) hatte die gesammte Silberausbeute während der 5jährigen Periode von 1871 1875 einen Durchschnittswert!! von ca. 354‘/i Mill. Mk., während der Werth des im Jahre 1877 produzirten Silbers 388 Mill. Mk. betrug; mithin hat in diesem Jahre die Silberproduktion den Durchschnitt der Jahre 1871—75 um 33% Mill. Mk. überschritten. Bei der Goldproduktion findet das entgegengesetzte Verhältniss statt, die Goldausbeute ist von Jahr zu Jahr geringer geworden. Nach den vorliegenden Produktionsberichten wird für die Zeit von 1878 und 1879 ein Rückgang von 70—90 Mill. Mk. gegen den Durchschnitt der Periode von 1871—1875 angenommen, während die Silberproduktion in den beiden genannten Jahren mit der von 1877 auf gleicher Höhe geschätzt wird. Es ist deshalb schon allein aus den Produktionsverhältnissen leicht erklärlich, dass das Werthverhältniss zwischen Silber und Gold sich in den letzten Jahren zu Ungunsten des Silbers gestaltet hat. In Folge alles dessen musste denn auch ein bedeutender Preisrückgang des Silbers eintreten. Dies veranlasste wiederum, dass sämmtliche Staaten anfingen, ihre Zölle in Gold zu erheben, was einer beträchtlichen Zollerhöhung gleichkam. Aus allen diesen Gründen sahen sich die Silberproduzenten in ihren Interessen aufs Schwerste geschädigt, und da sie fürchteten, dass eine weitere Deinone- tisirung des Silbers einen weiteren liiickgang der Silberpreise im Gefolge haben werde, so setzten sie alle Hebel ein, um der ferneren Entthronung des Silbers vorzubeugen und dem weissen Metall wenigstens die Mitherrschaft in dem Mttnzgebiet wieder zu verschaffen. Die Anhänger der Goldwährung wurden hierdurch selbstredend zur Abwehr aufgeschreckt und zur Vertheidigung ihrer Position gezwungen.

Da dieser Streit nun, wie gesagt, das Interesse aller wirtlischaft- liclien Kreise berührt, so mögen in Folgendem die dabei in betracht kommenden Fragen in gedrängter Kürze erörtert werden.

Es handelt sich bei dem Währungsstreit nur um die Frage, ob die Goldwährung oder die Doppelwährung und zwar die vertrags- mässige Doppelwährung (Bimetallismus) in den Kulturstaaten eingeführt werden soll. Yon Anhängern der ausschliesslichen Silberwährung verlautet nichts, da die Vortheile, die das Gold als Münzmetall bietet, zu gross sind, als dass ernstlich an die Demonetisirung des Goldes gedacht werden könnte.

Wenn von der reinen Goldwährung die Ilede ist, so ist dies nicht im absoluten Sinn zu verstehen, da bei derselben sowohl Banknoten, wie sonstiges Papiergeld zulässig sind, und da die Tlieilung des Goldgeldes aus praktischen Gründen nur bis zu einer bestimmten Grenze gehen kann, wenn nicht das einzelne Geldstück für kleinere Summen gar zu winzig sein soll. Zum Ausgleich bei kleineren Geldbeträgen ist deshalb die Ausprägung des sogenannten Kleingeldes aus minderwerthigem Metall, der Scheidemünzen, nothwendig. Bei der Goldwährung wird also Silber zu grösseren Scheidemünzen benutzt, während «Ins eigentliche Kleingeld aus Nickel, Bronze oder Kupfer hergestellt wird.

Während jedoch die Goldmünzen entweder zu ihrem vollen Gold- werth, wie in England, oder nach Abzug der Münzkosten , wie im deutschen Reich, ausgeprägt werden, ist dies bei den Scheidemünzen nicht der Fall. Diese werden vielmehr nach einem eigenen Münz- fuss und zwar minderwerthig hergcstcllt.

Im deutschen Reich ist die Unterwerthigkeit der Silbermünzen ziemlich beträchtlich. Von den früheren Vorcinsthalern wurden nänv- licli 30 (= 90 Mark) aus einem Pfund Feinsilber gemünzt, während jetzt 100 Mark aus 1 Pfund fein geschlagen werden, was schon an sich einer Mtinzverschlechterung von 10 Proz. entspräche. Letztere ist jedoch thatsächlich noch bedeutender, da im Laufe der Zeit die Werthverringerung des Silbers cingetreten ist. Während das Werthverliältniss zwischen Gold und Silber früher jahrelang wie 1 : 15 Y* war, ist es jetzt ungefähr wie 1 : 18 iji (im Juli 1876 war 1 Pfund Gold = 20,20 Pfund Silber). Aus 1 Pfund Feingold werden nach dem deutschen Münzgesetz 139l/i Zehn- oder 693/i Zwanzig- Markstücke, aus 1 Pfund Silber jedoch nur 20 Fünf- oder 50 Zwei- öder 100 Ein-Markstückc geprägt. Nehmen wir nun das Werthverhältniss zwischen Gold und Silber wie 1 : 18lji an, so ist demnach das deutsche Silbergeld um 24,51 Proz. schlechter als das Goldgeld. Das heisst, während 1 Zehn-Markstück 3,58 Gramm Feingold enthält und 2 silberne Fünf-Markstücke 18'/2 mal mehr =■ 6f>,23 Gramm Feinsilber enthalten sollten, enthalten letztere nur 50 Gramm Feinsilber. Ein silbernes Fünf-Markstück hat demnach eigentlich nur einen Werth von 3 Mark 77 Pfennigen Gold. Dass cs trotzdem in Deutschland dieselbe Kaufkraft hat, wie ein goldenes Fünf-Markstück, kommt nur daher, weil der Staat ihm einen Zwangskours von 5 Mark Gold beilegt, wie dies auch bei einem Fünf-Markschein der Fall ist. Im Auslände wird — ausser beim Klein- und namentlich beim Grenzverkehr — ein silbernes Fünf-Markstück nur nach seinem Silberwerth gerechnet werden.

Dass bei einem solchen Missverhältniss auch gewisse Missstände Vorkommen, liegt auf der Iland; jedoch die Untcrwerthigkeit der Scheidemünzen ist in der Natur der Goldwährung begründet. Würden hierbei nämlich die Silbermünzen vollwerthig ausgeprägt, so würde, sobald sich das Werthverhältniss zwischen Gold und Silber zu Gunsten des letzteren änderte, eine starke Nachfrage nach dem theuerer gewordenen Metall cintrctcn. Es würde Jeder in Silber zu empfangen, in Gold zu zahlen suchen. Bei Kauf- und anderen Verträgen würden Zahlungen in Silber ausbedungen werden, namentlich das Ausland würde auf Silberzahlnngen bestehen. Somit würde das Silbergeld aus dem Verkehr und dem Lande herausgezogen und eine Scheidemünzen- krisis wäre die Folge. Um dem vorzubeugen, ist es ganz praktisch, die Scheidemünzen so weit untorwerthig herzustcllen , dass sie bei etwaigen Preisvertheuerungen des Silbers dem Goldgelde gegenüber voraussichtlich stets untorwerthig bleiben. Dies empfiehlt sich auch deshalb, weil die Prägekosten bei den kleineren Münzen verhältniss- ntässig hoch sind und der Schlagschatz also dem entsprechend normirt sein muss. Ausserdem zieht ja auch die Staatskasse aus der unter- werthigen Ausprägung der Scheidemünzen einen Vortheil, durch den bei einer vernünftigen Münzpolitik Niemand benaclitheiligt wird. Wir kommen hierauf noch zurück.

Wenn nun der Staat einerseits durch die Unterwerthigkeit der Scheidemünzen einen Vortlicil hat, so hat er bei seiner Münzpolitik

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andererseits aber auch die Pflicht, die wirthschaftlich Schwachen oder mit dem Geldwesen nicht Vertranten davor 211 schützen, dass sie durch die Miinzverhältnisso geschädigt werden. Es muss deshalb bei der Goldwährung gesetzlich festgesetzt sein , bis zu welchem Betrage Zahlungen in Scheidemünze zulässig sind, resp. von welchem Betrage an Auszahlung in Gold rechtlich gefordert werden kann. Nach § 9 des deutschen Münzgesetzes ist denn auch Niemand verpflichtet, Reichssilbermilnzcn im Betrage von mehr als 20 Mark mul Nickel- und Kupfermünzen im Betrage von mehr als 1 Mark in Zahlung an- znnehmen.
Selbstverständlich müssen der Scheidemünzen ausreichend genug vorhanden sein, um alle im Ivleiuverkehr vorkommenden Theilzahlnngen vornehmen zu können. Sie dürfen andererseits jedoch auch nicht zu zahlreich sein, da sie sonst trotz aller entgegenstehenden gesetzlichen Bestimmungen im Kleinverkehr, namentlich bei Zahlung der Arbeitslöhne, als einziges Zahlungsmittel, selbst über die Höhe des gesetzlich bestimmten Betrages hinaus, zur ausschliesslichen Anwendung kommen würden. Je mehr dies geschähe, um so weniger würden sie in Folge ihrer Unterwerthigkeit ihren Zwangskours behalten. Sie würden dann aufhören Geld zu sein, und anfangen einfache Waare zu werden. In diesem Falle müssten sie, weil unterwerthig, da alle anderen Waaren- preise sicli ja in Gold ansdrücken, zu Gold in das richtige Vcrliält- niss gebracht werden. Das heisst, sie würden dann den Goldmünzen gegenüber einen Aufschlag (Agio) erleiden müssen. Dies würde natürlich die kleinen Beamten, die Lohnarbeiter und die Kleingewerb- treibenden auf das Schwerste schädigen. Es träte hierbei dasselbe Verhältniss ein, als wenn ein Staat zu viel Papiergeld hätte und namentlich der Iileinverkehr hierauf angewiesen wäre.
Aus diesem Grunde ist es nothwendig, die Ausprägung der Scheidemünzen nur bis zu einer bestimmten Höhe stattlinden zu lassen, sie nur dem Staate zuzugestehen und sie jedem Privaten zu verbieten, resp. auf den staatlichen Münzen keine private Ausprägung von Scheidemünzen zuzulassen. Dagegen muss die Ausprägung von Goldmünzen gegen Erstattung der Münzkosten auch für Privatrechnung in unbeschränktem Maasse zulässig sein. Im deutschen Reich wird diese Münzgebühr, nach § 12 des Gesetzes vom 9. Juli 1873, vom Reichskanzler mit Zustimmung des Bundesrathes festgestellt; sie darf jedoch das Maximum von 7 Mark pro Pfund Feingold nicht übersteigen. Die Ausprägung der Silbermünzen darf nur in Höhe von 10 Mark pro Kopf der Bevölkerung des Reiches stattfimlen und muss, wenn dieselbe erreicht ist, eingestellt werden. Für Privatrechmmg werden Silbermünzen nicht geprägt.
Die Unterwerthigkeit der Silbermünzcn hat ausserdem den Nachtheil im Gefolge, dass sic die Falschmünzerei begünstigt, ja hervorruft; denn wenn beispielsweise ein deutsches Fünf-Markstück nur etwa 3®/* Mark Goldwerth hat, so ist cs begreiflich, dass der Gewinn von 1 Mark pro Stück leicht zur Anfertigung dieser Geldstücke verlocken kann. Ob und wie dies bei den deutschen Münzen schon Veranlassung zur Nachahmung des Silbcrgcldcs gegeben hat, entzieht sich unserer Kenntniss.
Es ist nun begreiflich, dass die Gegner der Goldwährung namentlich die Untcrwerthigkeit der Silbermüiizcn scharf kritisiren, und die Biinetallisten fordern denn auch allen Ernstes die vollwerthigc Ausprägung derselben. Diese Forderung ist freilich nicht so leicht erfüllbar, wie cs scheint; denn da das 'Werthverliältniss der beiden Metalle, wie das jeder anderen Waare, dem Wechsel unterworfen ist, so ist es gesetzlich nicht festzustellen. Würde man letzteres zu versuchen unternehmen, so würde bald das eine, bald das andere Metall zu hoch geschätzt sein. Dies würde zu einer grossen Verwirrung der Münzverhältuissc führen. Aber wohl deshalb mit wird1 die Voliwerthigkeit der Silbermünzen von den Bimetallisten gefordert. Diese glauben vielleicht, dass die dann unausbleibliche Münzverwirrung zu der von ihnen erstrebten Regulirung des Geldmarktes, zu ihrem Ideal, der vertragsmässigen Doppelwährung, führen wird.
In einem Goldwährungslande wäre denn auch der Erlass eines Gesetzes wegen Ausprägung vollwerthiger Silberstücke ein den Bimetal- listcn gemachtes wichtiges Zugeständniss.
Es fragt sich nur, ob dieses Zugeständniss gemacht werden darf, und ob sich demnach der Ucbergang zum Bimetallismus, resp. dieser selbst im allgemeinen Interesse empfiehlt.

II.
Der Bimetallismus oder die vertragsmässige Doppelwährung — es handelt sich dabei um einen internationalen Mtinz- vertrag der einzelnen Staaten — will die beiden edlen Metalle, Gold und Silber, gesetzlich so miteinander in Verbindung bringen-, gewisscr- maassen so amalgamiren, dass eine einseitige Werthveränderung derselben nicht mehr möglich ist. Das Werthverliältniss derselben soll endgültig durch Gesetz festgcstellt und zwar soll dasselbe wie 1:15 – dem sogenannten Paristand des Silbers — normirt werden. Die Ausprägung der Gold- wie der Silbermünzen soll nach diesem Vor- hältniss vollständig freigegeben und unbeschränkt sein. Es soll dabei Jedermann das Recht haben , aus einem Pfund fein sich je nachdem die gesetzlich bestimmte Zahl der Gold- oder Silbermünzen auf den staatlichen Münzwerkstätten prägen zu lassen. Selbstverständlich ist cs dabei, dass dann auch Jeder sowohl im internationalen, wie im nationalen Verkehr nach seinem Belieben in Gold- oder Silbergeld seine Zahlungen machcn darf. Die jetzige Schwankung des Werth* Verhältnisses der beiden Metalle soll eben dui’ch den internationalen Münzvcrband beseitigt werden.
Henry Cernuschi1 sagt darüber in der Vorrede seiner-Schrift „Bimetallische Münze“ (Paris, beim Verfasser, 1876):

„Die Münze ist ein Gut, welches den Werth anderer Güter bestimmt und sie bezahlt.
„Indem wir den gleichzeitigen Gebrauch des Goldes und des Silbers als Münze anempfelilen , haben wir nicht die Absicht, eine doppelte Werthschätzung (Währung) vorzuschlagen, sondern zwei Metalle, die eine einheitliche, sowohl schätzende, wie bezahlende Münze bilden.
„Diese Münze ist durch das Eigenschaftswort ,bimetallisch‘ genau qualifizirt.“

So denken alle Bimetallisten; in diesen Worten liegt aber schon die Verurtheilung des Himetallismus. Die Münze ist nämlich nicht „ein Gut, welches den Werth anderer Güter bestimmt,“ sondern sie ist ein Gut, welches selbst einen ganz bestimmten Werth hat, und ■das, weil die Werthgrössen aller anderen Dinge (Waaren) an ihm ihr Maass finden, als allgemeines Werthmaass zu dienen bestimmt ist und dient, und zwar insofern, als es jederzeit als Aequivalent einer Waare benutzt werden kann. Gold und Silber aber sind Produkte menschlicher Arbeit, und es hat der Preis eines Pfundes, einer Unze etc. Gold oder Silber die Tendenz, sich nach der zur Hervorbringung der im freien Verkehr befindlichen Gold- oder Silbermassc gesellschaftlich nothwendigen Arbeitszeit zu richten. Demnach ist das Werthverhält- niss der beiden Metalle nicht, wie die Dimetallisten glauben, ein gesetzlich zu fixirendes, sondern ein durchaus schwankendes. Sobald sich die Produktionsverhältnisse der beiden Metalle ändern, wird sich auch ihr Werthvcrlulltniss ändern, ohne Rücksicht auf alle gesetzlichen Bestimmungen und internationalen Verträge.
Wenn demnach der gleichzeitige Gebrauch des Goldes und des Silbers als Münze empfohlen wird, so wird dabei von der Natur der Dinge abgesehen. Da nämlich die beiden Metalle einen ungleichen Werth haben, der sich nach den Produktionsbedingungen richtet und sich mit diesen verändert, so können sie nicht „einheitlich“, sondern nur jedes einzelne für sich als Geld funktioniren. Sie bilden, sobald sic zu Geld geworden sind, nicht ein einheitliches, sondern zwei verschiedene Werthmaasse. Wo demnach Gold und Silber nach dem Gesetz gleichberechtigt als Geld fungiren sollen, wird Immer nur eins von ihnen als eigentliches Werthmaass anerkannt werden. Im Handelsverkehr z. B. wird sich der Wertausdruck der Waaren , der Preis derselben — wir gehen hier von der im Allgemeinen unzulässigen Unterstellung aus, dass Werth und Preis gleich sind — ganz verschieden stellen, je nachdem er sich in Silber oder (5old ausdrückt. Sind nämlich die Gold- und Silbermünzen nach dem Verhältniss von 1 : 15’/2 geschlagen, so werden sich die Preise, so lange dies Verhältniss bleibt, bei den beiden Münzsorten vcrhältnissmässig gleich stellen, d. h. wenn der Werth einer gewissen Waarenmenge gleich dem Werth von 1 Gramm Gold ist, so wird er auch gleich dem Werth von 15‘/2 Gramm Silber sein. Dies ändert sich aber sofort, sobald das Wcrthverhültniss sich ändert. Stellt sich dies etwa wie l:18*/i oder noch mehr zu Ungunsten des Silbers, so werden sich auch die 'Preise verändern, je nachdem sic sich in Silber- oder Goldgeld aus-drucken.
Diese Schwankungen des Werthverhältnisses der beiden Edelmetalle glauben die Bimetallisten nun, wie gesagt, durch einen internationalen Münzverband beseitigen zn können. Sic gehen dabei von der Voraussetzung aus, dass wenn sich nur die grösseren Ilandcls- staaten ihm anschlicssen, der Verband eine so starke wirtschaftliche Macht bildet, dass derselbe das Werthvcrhältniss zwischen Gold und Silber überhaupt, d. h. auch für die ausserhalb des Verbandes stehenden Staaten festsetzen kann, und dass dann überall 1 Pfund Gold — 15 */2 Pfund Silber gerechnet werden wird.
Ein solcher Münzverbund würde frcilich nach Cernuschi (a. a. 0. S. 26) bewirken:
Das Werthvcrhältniss des Goldes und des Silbers unwandelbar zu machen.
Das Schwanken der Kaufkraft des Geldes auf ein Minimum zu beschränken.
Wenn die liier gemachte Unterstellung, dass das Werth verhältniss zwischen Gold und Silber gesetzlich iixirt werden kann , richtig ist, und wenn die daran geknüpfte Voraussetzung, dass die PreisverringC' rung des Silbers durch den vorgeschlagcnen Münzverband gehoben und das 15Vi-Systcm wieder hergestellt werden wird, zutreffend ist, so ist der Himetallismus allerdings gerechtfertigt. Er wird dann nur eine Frage der Zeit sein , und früher oder später werden auch die dem Müuzvcrbande nicht gleich beitretenden llandelsstaaten eo ipso gezwungen sein, sich demselben anzuschliessen.
Wir stehen demnach vor der Frage, ob das Streben nach dem bimetallistischcn Münzverbande zu fördern ist?

III.
Die Idee eines bimetallistisehen Münzverbandes hat für den ersten Augenblick etwas Besuchendes. Wenn es in einem Goldwährungsstaat angäuglich ist, das Silbergeld, in Folge seiner Unterwerthigkeit, zum blossen Wcrthzcichen der Goldstücke zu degradiren, cs so gewissermaassen dem Papiergelde gleichzustellen und ihm mittelst Zwangskurs eine dem Goldgelde gleiche Kaufkraft zu geben, weshalb sollte dann nicht auch das Werthvcrhältniss zwischen Gold und Silber durch einen internationalen Münzvertrag geregelt resp. fixirt werden können?
Die liimetalli,slen beantworten diese Frage einfach dadurch, dass sic die Möglichkeit der gesetzmässigeu Wcrthrcgulirung der beiden Metalle als unzweifelhaft hinstellen. Für sie haben nämlich Gold und Silber keinen positiven Werth, wie jede andere Waarc, sondern lediglich nur einen fiktiven, ihnen aus ihrer Münzeigcnscliaft zukommenden Werth, der ihnen durch Gesetz gegeben und genommen werden kann.
Zur Berichtigung dieser schiefen Auffassung mag hier nur kurz darauf hingewiesen sein, dass es schon „Geld“ gab, bevor Münzen vorhanden waren. „Geld“ gab es, sobald beim Waarenaustausch ge

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wisse Waarcn anfingen, als Aequivalent für die vertauschten Gegenstände zu dienen. Bei dem ursprünglichen Handelsverkehr, wie er zwischen und mit unzivilisirten Völkern noch heute vorkommt, fungiren noch jetzt Muscheln, Kokosnüsse etc. als Aequivalentwaare und sind in diesem Falle „Geld“. In den entwickelten Ilandelsstaaten sind Gold und Silber die alleinige Aequivalcntwaare, und ausschliesslich Geld (abgesehen von Kupfer etc. für Kleingeld).
Wenn es wäre, Avie die Biinetallisten annehmen, dass Gold und Silber nur durch Gesetz zu Geld geworden sind und nur so ihren Werth erhalten haben, dann könnte auch Kupfer, Nickel, Eisen oder überhaupt jedes andere Metall an Stelle der Gold- oder Silbermünzen gesetzt werden.
Hätte der Staat oder überhaupt ein Staatenbund die Macht, den Werth des Geldes zu bestimmen, dann könnte auch einfach Papiergeld an Stelle der Gold- oder Silbermünzen gesetzt werden. Aber freilich, Papiergeld ist nur vorgestelltes, ideelles Metallgeld, so lange es dieses giebt; es hört auf, dies zu sein, sobald das letztere aus dem Verkehr verschwindet, da es dieses nicht ersetzen kann, weil sein eigentlicher Werth nur so gross ist, wie der jedes beliebigen Stückes Papier, und weil es demnach nicht geeignet ist, als Werthmaass, als ausschliessliche Aequivalcntwaare zu fnnktioniren. Der Staat kann wohl den Münzfuss, nicht aber den Werth des Goldes oder Silbers oder des sonstigen Münzmaterials bestimmen.
Letzteres geht schon daraus hervor, dass in jedem Münzgesetz bei Festsetzung des Münzfusses neben der Bestimmung des Gewichtsverhältnisses der Münzen gesagt wird, wie viel das Kourantgeld durch Verschlcissen etc. an Gewicht verlieren darf, und wann es wegen Gewichtsverringerung ausser Kurs gesetzt und eingelöst werden muss. Dies beweist eben, dass ein bestimmtes Goldquantum einen bestimm- . ten Werth hat, der durch kein Gesetz abgeändert werden kann.
Würde man nun versuchen wollen, den Gold- oder Silberwerth durch einen internationalen Vertrag zu bestimmen und darnach festzusetzen, wie das Werthverliältniss der Gold- und Silbermüiizcn sein soll, so wäre dies gerade so, als sollte der Werth des Getreides und des Fleisches vertragsmässig festgestellt, und als sollten die Getreide- und Fleischproduzenten gezwungen werden , ihre Produkte zu einem gesetzlich bestimmten Preise zu verkaufen. Ein solches Gesetz müsste vollständig illusorisch sein. Im Wege der Gesetzgebung lässt sich freilich Vieles durchsetzen, und auf dem politischen Gebiet lassen sich manche Zwangsmaassregeln Jahrzehnte laug aufrecht erhalten, aber alle politischen Machtmittel sind den wirthschaftlichcn Gesetzen gegenüber ohnmächtig. Der Waarenwerth kann demnach auch nicht gesetzlich geregelt werden, wie er nicht durch Gesetze entstanden ist. Er ist lediglich abhängig von den Produktionsverhältnissen. Allerdings decken sich Werth und Preis nur selten, da die Marktverhältnisse nicht immer normale sind und da Produktion und Konsumtion nur selten im richtigen Verhältniss zu einander stehen. Es kann denn auch wohl bewirkt werden, den Preis gewisser Waaren für einen gewissen Moment auf eine gewisse Höhe zu bringen, und dciunach kann es auch der Gesetzgebung gelingen, eine Zeit lang die SilberpreiBC fcstzustellen; aber dies wird doch nur vorübergehend sein. Keine Waare lässt es zu, dass sie dauernd unter ihrem Werth bezahlt wird — es führt dies zur Einstellung der Produktion. Der Werth einer Waare ist lediglich abhängig von den Produktions-, nicht aber von den Marktverhältnissen. Wer demnach das Werthverhältniss zweier Waarcn feststcllcn will, muss auch jede Veränderung der Produktionsverhältnisse, die bei beiden in Betracht kommen, zu verhindern suchen. Das heisst mit Bezug auf Silber und Gold, es müsste bei der Werthbestimmung beider auch gesetzlich fest- gestellt werden , welches Quantum von beiden jährlich produzirt und zu Münz- und Industriczwccken dem Verkehr zugewendet werden soll. Dies wäre vielleicht durchzuführen, wenn die Vertragsstaaten die Edelmetallproduktion nionopolisirtcn und dieselbe dem Privatbesitze entzögen. Dass dies jedoch nicht möglich ist, braucht nicht erst auscinandcrgesetzt zu werden. Wenn aber diese Monopolisirung nicht geschehen kann und demnach die Edelmctallproduktion der „freien Arbeit“ überlassen bleiben muss, so wird auch kein Gesetz die Silberpreise dauernd festsetzen können , weil cs nicht möglich sein wird, das Werthverhältniss zwischen Silber und Gold für alle Zeit auf 1 : 151/j festzustellen. Jeder neue Gold- oder Silberfund würde, wenn er nur von einiger Bedeutung zu der im freien Verkehr befindlichen Gold- oder Silbermasse wäre, das Werthverhältniss der beiden Metalle ändern. Würde man demnach versuchen wollen, dasselbe beim Gel de vertragsmässig und gesetzlich zu bestimmen, so würde dies doch nur so lange durchzuführen sein, wie das Werthverhältniss zwischen Gold und Silber der gesetzlichen Normirung des Geldes entspräche.
Nehmen wir an, die Gold- und Silbermünzen würden , wie die Biinetallisten dies Vorschlägen, nach dem 15J/2-System ausgeprägt, so würde, falls sich das Werthverhältniss wie 1 : 18^2, also zu Ungunsten des Silbers stellte, Jeder suchen, Goldmünzen oder Goldbarren im Auslande resp. von ausserhalb des Münzbundes stehenden Staaten gegen Silberbarren einzutauschen, um diese in die Münzen eines der Vertragsstaaten zu schicken. Die prozentuale Werth Verringerung des Silbers wäre der Gewinn Derjenigen, die Silber gegen Gold eingc- tauscht und ersteres zu Geld hätten machen lassen. Die Folge wäre natürlich eine starke Nachfrage nach Goldmünzen. Im Engroshandel würden Zahlungen nur in Gold verlangt werden, während bei Silber- zahlungcn ein Aufschlag ausbeduugen und gewährt werden müsste. Alle gesetzlichen Bestimmungen würden der Deroutc, die damit auf dem Geldmärkte ausbrechen würde, nicht Vorbeugen können. Am Schlimmsten kämen dabei Diejenigen weg, die keine Geldgeschäfte machen könnten. Das Agio, welches bei den Silberzahlungen gegeben werden müsste, würde im Kleinverkehr von den Konsumenten sammt Zinsen etc. wiedergenommen werden und also eine Vertheuerung der Waaren bewirken, die, da ja die Produktionsverhältnisse damit keine günstigeren geworden, eine allgemeine Verschlechterung der Lage der arbeitenden Klassen im Gefolge haben würde.
Wir sind hierbei von der Annahme ansgegangen, dass alle grösseren Handelsstaaten, nach dem bimetallistischen Programm, zu einem Münzbunde zusammengetreten wären. Es ist in Wirklichkeit jedoch gar nicht daran zu denken, dass diese Voraussetzung eintreffen wird.
Derjenige Ilandelsstaat nämlich, der ausserhalb des bimetallistischen Münzverbandes stände, würde, falls er nur einigermaassen die Gelegenheit hierzu böte, bald zn einem internationalen Münzmark te werden. Hätte er eine grosso Industrie oder wären überhaupt die anderen Staaten auf seine Produkte angewiesen, so würde er sich selbstverständlich seine Waaren nur in dem zu niedrig geschätzten Metall zahlen lassen, das wäre nach unserer Unterstellung Gold. Letzteres würde also aus dem Münzbunde nach dem mit seinem Münzsystem isolirten Staate fliessen. Aus diesem würde hingegen alles zu entbehrende Silber nach den Münzbundstaaten exportirt und hier gegen Gold vertauscht werden. Letztere würden dann bald dem ausser ihnen stehenden Ilandelsstaate tributpflichtig werden, d. h. sie müssten, falls sie Gold von dort wieder einführen wollten, dies mit einem entsprechenden Agio bezahlen.
Für einen auf hoher Stufe wirtschaftlicher Entwickelung stehen" den Staat wäre es also ein Vortheil, ausserhalb des bimetallistischen Münzbundes zu stehen.
Der bedeutendste Industriestaat, der zugleich schon jetzt den Edelmetallmarkt hat, ist nun England. Dies kann denn auch nur wünschen, dass das Ideal der Iiimetallisten verwirklichtwird. Es würde erstlich, während es jetzt für 1 Pfd. Gold ca. 18l/i Pfd. Silber bekommt, dann schon für 15 xh Pfd. Silber in den Münzbundstaaten 1 Pfd. Gold kaufen können und hätte dabei also 16,21 pCt, verdient. Ueberhaupt würde es von jeder Aenderuug des Werthverhältnisses der beiden Metalle nur Nutzen haben, indem es *das minderwertige Metall von sich nach den Münzbundstaaten exportirte, um das hochwertige, dort aber zu niedrig geschätzte Metall nach sich hin zuziehen.
England müsste ja auch, wollte es dem Münzbunde beitreten, seine Goldwährung aufgeben, und schon deshalb wird es ausserhalb des Bundes bleiben, weil es sonst die unterwerthigen Silbermünzen seinen vollwertigen Goldmünzen gleichsetzen müsste.
Schliesst sich England jedoch dem Miinzbunde nicht an, so wird auch die Demonetisirung des Silbers nicht aufzuhalten sein, denn kein Staatenvertrag wird dem depossedirten und, wo cs in den grossen Handelsstaaten noch herrscht, schon zur Dcpossedirung verurteilten weissen Metall seinen Münzthron wieder verschaffen oder bewahren können. Der Uebergang zur Goldwährung ist eben eine wirtschaftliche Notwendigkeit.

IV.
Der Uebergang Deutschlands zur Goldwährung kann denn auch nur als ein ■wichtiger Fortschritt auf dem wirtliscliafts- politischen Gebiet bezeichnet werden. Allerdings ist derselbe mit grossen Verlusten und Kosten verknüpft gewesen, und die Durchführung der Münzreform wird auch noch weitere Kosten bedingen. Dies ist denn auch eia Hauptgrund, weslial bletztere seitens der prinzipiellen Biinetallisten so angefeindet und rückgängig zu machen versucht wird.
Die bimetallistischen Gegner der deutschen Münzreform erheben nämlich in erster Linie deshalb ihre Klagen, weil in Folge der in den letzten Jahre« eingetretenen Werthverringerung des Silbers so viele Privatintcresscu verletzt seien. Da das Silber um ca. 15 pCt. entwerthet sei, so seien auch sämmtlichc Besitzer von Silbersachcn bei diesen um so viel ärmer geworden. Das Gleiche treffe zu bei den Besitzern auswärtiger, in Silber zahlbarer Werthpapicre. Diese Klagen haben jedoch überhaupt keine Berechtigung, wenn die Werth- verringerung des Silbers nicht eine Folge der deutschen Silberverkäufe, sondern durch andere Ursachen bedingt ist; doch mag dies vorläufig dahin gestellt bleiben. Sie sind jedoch auch insofern belanglos, weil der Mctallwerth silberner Geräthschaften, namentlich wenn diese einen Kunstwerth haben, hinter den Anschaffungskosten oft so weit zurilcksteht, dass dabei eine Werthverringerung selbst um 15 pCt. kaum in Betracht kommt. Was andererseits den Verlust betrifft, den die Besitzer ausländischer, in Silber zahlbarer Werthpapiere erlitten haben, so mag dieser ja recht beträchtlich sein; doch kann darauf deutscherseits keine Rücksicht genommen werden. Wer sein Geld in ausländischen Papieren anlegt, muss auch die Verluste tragen, die mit der Spekulation verbunden sind. Wenn solche cingetreten sind, so ist dies für den Einzelnen ja schlimm genug, aber deshalb darf doch eine nothwendige wirthschaftspolitischo Reform nicht aufgehalten oder gar rückgängig gemacht werden.
Ein anderer Finwand, den die Gegner der neueren deutschen Münzgcsetzgcbung erhebe,u, besteht darin, dass der Uebergang zur Goldwährung der Reichskasse zu viele Kosten gemacht habe und noch machen werde. Diese Kosten werden jedoch von den Gegnern der Goldwährung meistens bedeutend überschätzt. In der vom Direktor der deutschen Reichsbank, Herrn Deckend, einem Anhänger des Bimetallismus, lierausgegebencii „8. Denkschrift über die Ausführung der Münzgesetzgebung im Jahre 1879“ wird der „eigentliche, durch die Entwcrthung des Silbers entstandene Vcvkaufsverlust“ auf 71,378,623,59 Mark angegeben. Dagegen beträgt der bei der Ausprägung der Reichssilberinünzcn bis Ende März 1879 — aus der bedeutenden Untcrwerthigkeit der Silbcrmtinzcn entsprungene — zur Verrechnung gekommene Brutto-Mttnzgcwiiin 41,618,870,22 Mark, ,so dass sich der Verlust, der mit der Ersetzung der alten Landessilber- mttnzcn durch lteichsgoldmünzen verbunden war, eigentlich auf 29,754,753,3; Mark stellt.

Der aus der Unterwerthigkeit der Silberscheidemünzen zu erzielende Gewinn wird für die Folge freilich ausser Rechnung bleiben müssen, da der gesetzmässige Bestand der Silbermünzen von 10 Mark pr. Kopf der Reichsbevölkerung erreicht ist und beträchtliche Silberausprägungen deshalb nicht mehr zu erwarten sind. Wenn sicli das Werth verhältniss zwischen Gold und Silber dcmnach nicht zu Gunsten des letzteren ändert, und cs also nicht wieder wie 1:15*2 wird, so wird die weitere Durchführung der Goldwährung für die Reichskasse allerdings noch weitere Verluste bedingen. Mit Rücksicht hierauf ist denn auch auf Anordnung des Reichskanzlers seit Mai 1879 der Silberverkauf eingestellt und damit der Uebergang znr Goldwährung ins Stocken gebracht worden.
Diese Maassregel hat einerseits lebhafte Zustimmung, andererseits heftige Angriffe erfahren. Diejenigen, die vor den Millionen erschrecken, die das Reich angeblich beim Silberverkauf verloren haben soll, begrüssten die Inhibirung desselben mit Freuden, weil sie daraus
sei es aus egoistischen, sei es aus prinzipiellen Gründen — frische Hoffnung für den Bimetallismus schöpften.
Die Anhänger der Goldwährung hingegen kritisirten die Einstellung der Silberverkäufe sehr absprcchend, weil sie darin den ersten Schritt der Roichsregierung zur Einführung des Bimctallismus und also eine Verletzung des Währungsgesetzes sahen, und weil sic die vom Reichsbankdirektor Dechend ausgesprochene Hoffnung, dass die Einstellung der deutschen Silberverkäufe eine Preissteigerung des Silbers im Gefolge haben werde, nicht theilten. Sie fürchteten im Gegentheil, dass die Entwerthung des Silbers entweder noch zunehmen und somit der später doch nothwendig werdende Verkauf der alten Silberthaler, denn nur um diese handelt es sich noch, dem Reiche noch grössere Verluste bringen werde, als es jetzt der Fall wäre, und andererseits, dass eine etwaige günstige Konjunktur auf dem Silbcr- rnarkt von Deutschland nicht benutzt werden würde.
Es würde hier zu weit führen, die Frage zu erörtern, ob überhaupt das von Deutschland auf den Markt gebrachte Silber von Einfluss auf die Silberprcise gewesen ist, wie dies von bimctallistischer Seite behauptet wird. Dass diese Behauptung nicht richtig ist, geht übrigens schon aus einer Mittheilung der „Ilamb. Börsen- Ilalle“ hervor (s. Ilauptblatt vom 30. April d. J.), nach welcher England im Jahre 1877 aus Deutschland 13,G80,000 Pfund Silber zum Durchschnittspreis von öä1/]« Pence pr. Unze empfing, während.im Jahre 1879, obgleich Anfang Mai die deutschen Silberverkäufe aufgehört hatten, der durchschnittliche Silberpreis nur 52'/2 Pence pr. Unze gewesen ist. Hätten die deutschen Silberverkäufe die Ilerab- drttckung der Silberpreise bewirkt, so hätte docli auch die Sistirung derselben wiederum eine Preissteigerung für Silber nach sich ziehen müssen. Dieselbe ist jedoch bis jetzt noch nicht eingetreten, denn nach dem letzten Koursc war der Preis für Bavrensilbcr in London 52 Pence pr. Unze.

V.
Die Inhibirung der Silberverkäufe kommt nicht nur der Sistirung der deutschen Münzreform gleich, sie ist vielmehr geradezu der erste Schritt zur Rückgängigmachung derselben.
Wenn z. ß. Deutschland grosso Baarzahluugen an das Ausland zu machen hat, sei es, dass es die Einfuhr fremder Waaren nicht mit dem Werth seiner Exportartikel decken kann, oder sei es, dass die deutschen Banquiers ausländische Werthpapiere gegen deutsches Geld ankaufen, so ist es selbstverständlich, dass das Gold aus Deutschland exportirt werden wird, weil das Ausland unter allen Umständen auf Zahlung in dem wertvollsten Metalle besteht. Die natürliche Folge wird dann sein, dass das Gold ein begehrter Handelsartikel wird, und dass die grossen Banquiers es zu erwerben suchen, um es mit einem entsprechenden Agio an Diejenigen, die seiner zum Export bedürfen, zu verkaufen. Ist nun der Goldbestand in der Iteiclisbank so knapp, dass er der Nachfrage nicht entspricht, und dass die Bank, um Deckung für ihre Noten zu haben, sich zur Sistirung der Goldabgabe gegen Wechsel etc. veranlasst fühlt, so wird das Gold aus dem Verkehr gezogen, und die Konsumenten werden gezwungen sein, die Waaren nur mit Silbergeld zu bezahlen. Kein Gesetz wird dann verhindern können, dass diese Zahlungen einem Aufschläge unterliegen, resp. dass die Waaren verteuert werden. Hierdurch würden alle die bereits geschilderten Nachteile für den ärmeren Theil des Volkes hervorgernfen, weil dieser mit einem unterwerthigon Geldc bezahlt würde und kaufen müsste.
Dass nun aber die Sistirung der deutschen Silberverkäufe bereits anfängt, nachteilig zu wirken, zeigen die gegenwärtigen Verhältnisse des Geldmarktes. Im August und September d. J. machte sich eine starke — in Folge Ankaufs ausländischer Wertpapiere und speziell amerikanischen Getreides entstandene — Goldausfuhr bemerkbar. Bei den Filialen der Rcichsbank und bei dieser selbst entstand eine so lebhafte Nachfrage nach Gold, dass die Bank, aus Furcht ihren Goldbestand zu verlieren, auf alle Art und Weise versuchte, dem Goldabfluss vorzubeugen. Das geschah in erster Linie durch Erhöhung des Diskontos bis zu blß pCt. Es ist dies eine Maassregel, die zwar vollständig gesetzlich ist, die jedoch als eine sehr hohe Besteuerung der Handelskrise erscheint, und die, längere Zeit aufrecht erhalten, zu einer allgemeinen Diskontoerhöhung führen muss. Kauft die Reichsbank selbst keinen Prima-Wcclisel unter blji pCt. an, so averden cs die einzelnen Privatbanken und Banquiers auch nicht viel billiger thun. Die Rcichsbank trug somit mittel- und unmittelbar zu einer Erschwerung des Kredits und Verteuerung des Geldes und demnach zu einer Schädigung des Verkehrs bei. Sie erschwerte den Verkehr jedoch auch noch in anderer Weise. Ihre Filialen wurden nämlich angewiesen, grössere Goldposten überhaupt nicht mehr auszuzahlen, sondern die darum Nachsuchenden nach der Zentralstelle in Berlin zu verweisen. Aber auch hier sollen die Goldauszahlungcn ausscr- dern noch mit mancherlei lästigen Umständen verknüpft worden sein.

Dass alle diese Maassregelungen dem Goldabfluss jedoch nicht Vorbeugen können, liegt auf der Hand. Auf die Dauer wird der Verkehr solche Zwangslage nicht ertragen. Ist das Bedürfniss nach Gold vorhanden, so wird es genommen werden, wo es zu bekommen ist. Es wird dann dem laufenden Verkehr entzogen, was, wie oben ausgeführt, zu einer Verteuerung des Goldes und somit sitmmtlicher Waaren führen würde. In Hamburg soll bereits, als die Reichs- bank sich weigerte, 300,000 M. in Gold gegen Wechsel auszuzahlen, von Privatbanquiers ein kleines Agio für grössere Goldzahlungen erhoben worden sein.
Die Maassregelungen der Reichsbank sind freilich leicht erklärlich, wenn es wahr ist, was die „Berl. Börs.-Ztg.“, die sich sehr guter Beziehungen zu den leitenden Persönlichkeiten der Reichsbank erfreuen soll, in ihrer Nr. 451 schrieb, dass „nahe an drei Viertel des ganzen Metallbestandes der Bank aus Silber“ bestehen. Es würde sich hieraus nur ergeben, dass die Einstellung der Silberverkäufe schon jetzt eine Schädigung des wirtschaftlichen Lebens, eine Beunruhigung der Ilandelswelt und trübe Befürchtungen für die Zukunft verschuldet hat.
Nun wird ja freilich die Inhibirung der Silberverkaufc damit zu entschuldigen versucht, dass das Reich dabei wegen der niedrigen Silberpreise grosse Verluste würde gehabt haben, und dass erst eine Preissteigerung abgewartet werden solle, ehe mit dem Verkauf fortgefahren werden könne. Seither hat sich jedoch die Annahme des Reichsbankdirektors, die er am 19. Juni 1879 im Reichstage aussprach, dass sich nämlich in Folge Einstellung der Verkäufe deutschen Silbers der Silberpreis wieder zu seinem sogenannten Paristand erhöhen werde, als eine falsche erwiesen. Sie hat durch die Thatsachen keine Bestätigung gefunden. Wenn nun also schon aus diesem Grunde die Inhibirung der Silberverkäufe aufgehoben werden müsste, so wäre dies um so mehr gerechtfertigt, als letztere gegen die deutsche Münzreform selber geht und also eigentlich gegen die münzgesetzlichen Bestimmungen gerichtet ist.
Es würde sich dem gegenüber nun fragen, ob denn wirklich die aus dem Silberverkauf herrührenden Verluste so gross waz’en, dass sie die Inhibirung des Verkaufs, wenn auch nicht nothwendig machten, so doch rechtfertigten.

VI
Wir haben schon im Vorhergehenden darauf hingewiesen, dass dem eigentlichen aus der Entwerthung des Silbers entsprungenen Verkaufsverlust von 71,373,623,s» M., den das deutsche Reich bis Ende 1879 gehabt hatte, ein aus der Unterwertliigkeit der Reichssilbermünzen entspringender Gewinn von 41,618,870,12 Mark gegenüberstände. Aber sehen wir von letzter Zahl ab und bleiben wir bei dem Verlust der ca. 71 ik Mill. Mk. stehen, so ist auch selbst diese hohe Summe und der aus den weiteren Silberkäufen zu erwartende Verlust kein Beweis für die Notwendigkeit der Einstellung der Silberverkäufe.

Nehmen wir an, dass die Werth Verringerung des Silbers seit 1870 ca. 16 pCt. betragen bat, so ist dieser Verlust vorhanden, einerlei ob das Silber gegen Gold vertauscht wird odci nicht; denn 100 Mark alte Thalcr werden jetzt nur 84 Mark Gold kaufen können, und sind demnach auch nicht mehr werth, so lange das Werthverhältniss zwischen Gold und Silber bleibt, wie es jetzt ist. Der bei dem Verkauf des jetzt in der lleichsbank nutz- und zwecklos liegenden Silbers (nach der 8. Denkschrift waren Ende 1879 noch an Barrensilber 330,353 Pfund fein vorhanden) entstehende und der aus der Einziehung und Verwertung der noch kursirenden Silbcr- tlialer noch weiter zu erwartende Verlust ist zwar ein sehr beträchtlicher, aber er ist doch, selbst wenn man ihn gleichfalls auf 7iy3 Millionen Mark schätzen will, gegenüber dem sogenannten Nationalvermögen sehr unbedeutend. Etwas anderes jedoch wäre es, wenn das Reich seine Miinzrofonn tatsächlich rückgängig machen und die Silhermünzen nach dem 15 ’/'z - System ausprägen wollte. Ks würde dann allerdings kein weiterer Verlust bei den Silberverkäufen mehr zu verzeichnen sein, weil der Ankauf von Gold damit nämlich bald aufhören müsste. Das Gold würde einfach aus dem Lande gezogen werden, und es würde daun zu den im dritten Abschnitt geschilderten Erscheinungen kommen. Wenn man auch das Werthverhältniss zwischen Gold und Silber wie 1 : 15 Y* fcstzusetzen versuchen wollte, so würde das auf den Edelmetallmarkt keinen Einfluss üben. Es würde dies nur heissen, dass 1 Pfund Gold in London zu 18\'i Pfund Silber gekauft werden würde, uni im Deutschen Reich wieder für lSV? Pfund Silber verkauft zu werden.
Bei einem so bedeutenden Verlust müsste natürlich schliesslich der Goldankauf und die Goldausprägung auf hören. Die Doppelwährung nach dem 15Y2 - System führt eben mit zwingender Notlnvendigkcit zur Silberwährung.
Damit aber käme die Zeit, wo der Weizen für die grossen Ban- quiers blühte. Die mit dem Auslände in Verkehr stehenden deutschen Geschäftsleute könnten bei ihren Geschäftsmanipulationen dann nur fremdes Gold resp. Goldbarren gebrauchen und müssten sich deshalb die nötigen Beträge von den grossen Bankhäusern durch Wcchsel zu beschaffen suchen, wofür diese natürlich Agio berechnen würden. Mit anderen Worten: alle ausländischen Waaren (auch vom Auslände kommendes Getreide) würden mit Gold bezahlt werden müssen, 'während sie im lnlande nur gegen Silber wieder verkauft werden könnten. Der Ausfall würde natürlich durch einen Preisaufschlag ausgeglichen werden, was, wie schon vorhin ausgeführt, nur auf Kosten der Konsumenten geschehen könnte, und wodurch namentlich die kleinen Beamten und Gewerbtreibenden, sowie die Lohnarbeiter getroffen würden, da sich zwar ihre Ausgaben, nicht aber ihre Einnahmen vermehrten.
Dem gegenüber ist es doch wohl besser, dass das lleich die Kosten der Münzreform weiter trägt, und dass letztere energisch durch- geführt wird, ohne Rücksicht auf die scheinbaren Verluste, die aus den weiteren Silberverkäufen entspringen.

Aber ist denn wirklich von einem „Verlust“ zu sprechen, wenn die alten Silbertlialer nicht zu ihrem Nominalwerth gegen Gold vertauscht werden könnenV Nein! Ebenso wenig, wie cs ein „Verlust“ ist, wenn ein Staat unterwertliiges Geld einlöst und durch vollwertiges ersetzt; ebenso wenig, wie es ein „Verlust“ ist, wenn eine alte, Zinsen fressende Schuld abbezahlt wird, ebenso wenig ist es ein Verlust, wenn fiktive Werthc, die das Reich an Silber besitzt, auf ihr normales Maass herabgedrückt und zu den Marktverhältnissen entsprechenden Preisen realisirt werden.
Dass es sich hierbei nicht darum handelt, das in Deutschland zu Münzzwecken nicht mehr zu verwendende Silber mit einem Male auf den Markt zu bringen, ist selbstverständlich. In dem Ilandels- blatt der „Frankf. Ztg.“ vom 15. September er. wird vorgcschlagcn, dass die deutsche Regierung offiziell erkläre, ihre jährlichen Verkäufe an Silber würden 3 Millionen Lstr. nicht übersteigen; sie werde sich dann überzeugen, dass ihre Verkäufe einen erheblichen Einfluss auf den Silbermarkt nicht hervorbringen würden. Ein jährlicher Verkauf von 3 Mill. Lstr. Silber reiche vollständig aus, um den ruhigen Abschluss .der deutschen Münzreform zu sichern. Gegen diesen Vorschlag wird sich wohl kaum etwas einwenden lassen. Würde demselben nachgekommen, so könnte der mit der Sistirung der deutschen Silberverkänfe gemachte Fehler wenigstens einigermassen wieder gut gemacht werden.

VII.
Es würde sich hier nur noch um eine Frage handeln. Gesetzlich sollen in Deutschland nur 10 Mark Silbermünzen pro Kopf der Bevölkerung ausgeprägt werden. Dieser Maximalbetrag war nach der erwähnten 8. Denkschrift bereits 1878 erreicht. Es wurde nun mehrfach vorgeschlagen, denselben auf 12 Mark zu erhöhen, um auf diese Art einen Tlieil des demonetisirten Silbers wieder zweckentsprechend zu verwenden. Dem Bundesrath ist auch bereits Ende März d. J. ein dahin gehender Antrag vom Reichskanzler unterbreitet worden. An den Reichstag ist derselbe jedoch noch nicht gelangt, und zum Gesetz konnte die vorgcschlagcne Maassregcl deshalb noch nicht werden. Ob sich dieselbe empfiehlt, mag dahin gestellt bleiben; doch glauben wir, dass das Experiment immerhin gemacht werden könnte. Die niedrigen Arbeitslöhne und das Vielen noch Ungewohnte der Goldmünzen im allgemeinen Verkehr liessen dasselbe wohl als gerechtfertigt erscheinen. Wenn die Münzreform erst vollständig durchgeführt ist, ivird es sich ja zeigen, ob der Betrag von 12 Mk. Silber pro Kopf zu hoch ist oder nicht. Der überflüssige Betrag wird bald an die Reichskasse zurückfliessen, und kann die Verordnung dann, und zwar mit vcrliältnissmässig geringem Verlust, wieder rückgängig gemacht werden.
Eins aber muss festgehalten werden: die ungesäumte Wiederaufnahme der deutschen Silberverkänfe und die Durchführung der deutschen Münzreform.

In letzter Zeit machen die Bimetallisten wieder grosso Anstrengungen, um zum Ziele zu kommen, und wenigstens in Deutschland scheinen ihnen die Verhältnisse günstig zu sein, so dass ernstliche Besorgnisse auftauchcn, die Regierung werde ihren Einfluss aufbieten, die Münzreform wieder rückgängig zu machen und den Bimetallismus einzuführen.
Es würde dies ein folgenschwerer Fehler sein.
Nicht allein, dass dann crstlich die jetzigen Reichssilbermünzen umgeschmolzcn und vollwcrthig, d. h. nach dem 15 '/^-System wieder ausgeprägt werden müssten, wodurch ein Ausfall von zirka 10 Proz. entstände, cs wären dann aucli alle Kosten, die das Reich bei den Goldankäufen gehabt hat, vollständig nutzlos gewesen. Aber dies wäre noch das Wenigste. Die unausbleibliche Folge wäre eine unheilvolle Reaktion auf dem Geldmärkte. Ein grösser Theil deutscher Werthpapiere befindet sich im Auslände, wofür uns dieses entweder Baar-mittel oder Waaren geliefert hat. Würde nun von einem bestimmten Zeitpunkte an die unbeschränkte Ausgabe von Silbergeld in Deutschland freigegeben und Jedem gestattet, in Gold oder Silber zu zahlen, so würde eine Panik auf dem Geldmärkte unausbleiblich sein. Jeder Inhaber deutscher Wei'thpapiere würde diese vor Einführung der neuen münzgesetzlichcn Bestimmungen zu vervverthen suchen. Sic würden nach Deutschlandl wieder zurückgehen und dafür deutsches Gold ins Ausland ziehen. Es würde dies nicht nur den Uebergang zur reinen Silberwährung beschleunigen, sondern andererseits auch auf die inländischen Kreditverhältnisse einwirken. Alle Gläubiger würden sicher ihre Hypothek- oder andere Forderungen kündigen oder sich dabei die spätere Auszahlung in Gold vertragsmässig versichern lassen. Dies müsste eine Krisis im Gefolge haben, die eine Menge Existenzen erschüttern und ruiniren würde.
Die Durchführung der deutschen Münzreform liegt deshalb im allgemeinen Interesse. In erster Linie hat freilich das Grosskapital Nutzen davon, und kann man den Uebergang Deutschlands zur Goldwährung denn auch als eine den Importeuren und Grossindustriellen gewordene indirekte Staatsunterstützung bezeichnen. Aber es würde sehr einseitig sein, dies als den einzigen Nutzen der Münzreform zu bezeichnen. Selbst Diejenigen, denen ihre Arbeit selten oder nie mit Gold bezahlt wird, die in ihrer Taschc nur den „Bimctallismus“, d. h. die Silber- und Nickelwährung kennen, haben ein Interesse an der Goldwährung, denn sie sind sehr dabei intercssirt, dass nur ein Werthmaass existirt. Werden Gold und Silber gesetzlich zum gleichzeitigen Werthmaass erhoben, so würde es sich ergeben, dass den Arbeitern der Arbeitslohn mit dem kleinsten Maasse zugemessen würde, während bei den Ausgaben derselben das grösste Maass in Anwendung käme. Sic würden nach Silberpreisen abgclohnt und müssten nach Goldpreisen ihre Bedürfnissmittel einkaufen.
Der Uebergang Deutschlands zur Goldwährung war deshalb auch ein wesentlicher ökonomischer Fortschritt. Je mehr sich die Industrie entwickelt, um so grossartigere Gestaltung die Produktion annimmt, um so mehr müssen die Nationen mit einander in wirthschaftlichen . Verkehr treten, um ihre Produkte austauschen zu können, um so mehr wird sich dabei auch das Weltgeld hcrausbildcn. Hierzu eignet sich schon allein aus praktischen Gründen nur dasjenige Metall, das im kleinsten Quantum den relativ grössten Werth repräsentirt — das Gold.
Die Demonetisirnng des Silbers ist nicht durch Verträge aufzu- lialten, und darum werden früher oder später auch diejenigen Staaten zur Goldwährung übergehen müssen, die sich bis jetzt noch nicht dazu verstellen wollen. Je später dieser Uebergang geschieht, um so theurer wird er voraussichtlich kommen.
Möge dies in Deutschland bedaciit werden! Die schwere wirth- schaftliche Krise der letzten sieben Jahre bat auf dem wirthseliaft- lichen Gebiet die merkwürdigsten Experimente gezeitigt, und bei den wirtschaftlichen Streitfragen spielt die Phrase die entscheidende Itolle. Wir erinnern hier nur an die schutzzöllnerischc Bewegung, bei der unter der Devise „Schutz der nationalen Arbeit“ dem deutschen Volke viele Millionen neuer Steuern auferlegt wurden. Mögen die traurigen Erfahrungen, die das Volk bei der Schutzzollpolitik schon gemacht hat und noch machen wird, ihm wenigstens bei der Münzpolitik erspart bleiben!

H.O.

  • 1 II. Cernuschi, Uamjuier iu Paris, der bekannte Republikaner, der aus Anlass des am 8. Mai 1870 staUfmdeudcii Plebiszits, um gegen Napoleon zu wirken, 100,000 Franks hergab. Er blieb während des Kommuneaufstandes in Paris und sollte auch erschossen werden, welchem Schicksal er nur durch einen glücklichen Zufall entging.

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